Sigmund Helleport (1863–)

Persönliche Daten
Geburtsdatum
1863
Berufe
Biographie

Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden sogenannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im sechsten Prozess vom 13. Dezember 1882 wurden jene neunzehn Radicalen angeklagt, denen das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit beziehungsweise das Vergehen des Auflaufs am 8. November 1882 vorgeworfen wurde, darunter der Hutmachergehilfe Sigmund Helleport. Er soll einem ihn zurückdrängenden Wachmann einen Stein gegen die Brust geworfen haben. Sigmund Helleport wurde wegen des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit zu vier Monaten schwerem Kerker verurteilt. Da sich Helleport als Angehöriger der Gemäßigten beweisen konnte, erreichte er die Wiederaufnahme des Verfahrens. Schließlich wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn am 12. März 1883 überhaupt eingestellt. Dies war der letzte Akt in den am 5. Dezember 1882 begonnenen Prozessen anlässlich der sogenannten Schusterkrawalle.

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