Josepha Maria Rouget (1839–)

Persönliche Daten
Namensvarianten
sprich: joséfa maría rusché
geborene Josepha Maria Kaider
verheiratete Josepha Maria Kroupa
verheiratete Josepha Maria Rouget
Geburtsdatum
25. März 1839
Religionsbekenntnis
römisch-katholisch
Berufe

Vater: Peter Kaider (Hausbrunn, Niederösterreich 18. Mai 1799 – ?), Sohn einer Halblehnerin und eines Halblehners: Schullehrer; Heirat in Wien am 5. Februar 1837 mit:
Mutter: Katharina Kaider, geborene Böhm (Witzelsdorf [zu Eckartsau], Niederösterreich 20. Jänner 1813 – ?), Tochter einer Hausfrau und eines Schuhmachermeisters: Hausfrau
erste Ehe: mit Emanuel Wenzel Kroupa (? – 13. Februar 1874)
zweite Ehe: in Schwechat (Niederösterreich) am 11. Februar 1877 mit Johann Rouget, d. i. Johannes Baptista Rougé (Altkettenhof [zu Schwechat], Niederösterreich 16. März 1847 – Wien 13. November 1893): Maschinenschlossergehilfe; Radicaler
Kinder: keine

Biographie

Josepha Maria Rouget, Tochter einer Hausfrau und eines Schullehrers, heiratete in jungen Jahren, war aber bereits 1874 Witwe. Drei Jahre später ehelichte sie in Schwechat (Niederösterreich) am 11. Februar 1877 den ebenfalls verwitweten Maschinenschlossergehilfen Johann Rouget (1847–1893), der damals bereits in der sozialistischen Arbeiterbewegung aktiv war. Wie ihr Ehemann schloss sich Josepha Maria Rouget um 1881 der radicalen Arbeiterbewegung an, konnte sich aber nur im Hintergrund für dieselbe engagieren. Öffentliche Auftritte von Frauen, etwa als Rednerinnen oder als Vorstandsmitglied von Arbeitervereinigungen, waren damals auch in der radicalen Arbeiterbewegung unüblich.

Am 22. Oktober 1883 tauchte in Graz (Steiermark) erstmals das Flugblatt, »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]«1 auf. Es war das erste zweisprachige Flugblatt der Radicalen in Wien, wobei der tschechische Text keine Übersetzung des deutschen darstellte, sondern ein eigenständiger war. Gedruckt wurde dieses Flugblatt auf der Geheimpresse der Radicalen in Inzersdorf (Niederösterreich [zu Wien 10.]). Dieses Flugblatt wurde vom Schriftsetzer Ferdinand Hübner (~1860–1897) in der Wohnung des Tischlergehilfen Johann Slezák (1851–1907) gesetzt und vom Tischlergehilfen Johann Ehn (1852–1937) sowie dessen Lebensgefährtin Franziska Faber in Inzersdorf gedruckt. Da die alte Druckpresse nicht mehr gut genug war, wurde sie nach diesem Flugblatt von Johann Slezák und Johann Rouget aus der Wohnung von Johann Ehn nach Altmannsdorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Laxenburger Straße 67 [Altmannsdorfer Straße] gebracht, wo damals Josepha Maria und Johann Rouget wohnten.

Am 18. November 1883 wurde früh morgens im Keller des Hauses Laxenburger Straße 67 die geheime Druckerpresse der Radicalen ausgehoben. Es begann mit einer fünfstündigen Hausdurchsuchung in der Wohnung wie dem Keller des Ehepaars Rouget. Dabei wurden Schlüssel für ein benachbartes Kellerabteil gefunden, welches dem Schmiedgehilfen Franz Maennl (1838–?) gehörte. Hier wurden, unter einem Haufen Kohlen, Schutt und Erdreich vergraben, die in ihre Bestandteile zerlegte Handdruckerpresse, Lettern und ein Setzkasten entdeckt. Franz Maennl, Johann und Josepha Maria Rouget wurden sofort verhaftet. Franz Maennl und Josepha Maria Rouget wurden jedoch am 7. Dezember 1883 wieder auf freien Fuß gesetzt. Es war dies jene Handpresse, welche zunächst in Inzersdorf (Niederösterreich [zu Wien 10.]) von Johann Ehn und dessen Lebensgefährtin Franziska Faber betrieben worden war und auf der seit April 1883 die Untergrundzeitung »Erste Freie Presse Cisleithanien’s« [Inzersdorf (Wien)] sowie die Flugblätter »Manifest der social-revolutionären Arbeiterpartei Oesterreichs an das arbeitende Volk«,2 »Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes«,3 das schon erwähnte zweisprachige Flugblatt »Arbeiter! Große Krankheiten […] [/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]«, die tschechische Untergrundzeitung »Lipanské červánky« (Ženeva [recte Wien – Inzersdorf (Wien)])4 und wohl einige andere mehr gedruckt worden waren. Teile dieser Handpresse hatten der am 5. November 1883 in die USA geflüchtete Johann Slezák in dem nunmehr durchsuchten Kellerabteil zur Verwahrung deponiert. Später wurde auch der Buchbindergehilfe und Schriftsetzer Eduard Brady (1853–?) als wichtiger Teilnehmer an dieser Druckerpresse ermittelt.

Die Aushebung der geheimen Druckerpresse der Radicalen erregte einiges Aufsehen, aber auch den Ärger der Radicalen. In der Nacht vom 20. auf den 21. November 1883 wurden in allen Stockwerken des Hauses Laxenburger Straße 67 an die Korridorfenster illegale Druckwerke sozialistischen Inhalts aufgeklebt. Und am 26. Dezember 1883 veröffentlichten die Radicalen die Flugschrift »Zur Richtschnur!«.5

Da sie stets im Hintergrund aktiv war, musste das Verfahren gegen Josepha Maria Rouget ohne Anklageerhebung eingestellt werden, anders als bei ihrem Ehemann. Am 23. Jänner 1884 fand vor dem Landes- als Schwurgericht Wien, zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, im Zusammenhang mit der Aushebung der illegalen Druckerei der Prozess gegen Johann Rouget statt, angeklagt der Verbrechen des Hochverrats, begangen durch Mitwirkung an der Erzeugung von revolutionären Schriften, der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hofs, der Ruhestörung und der versuchten Verleitung zum Mord. Rouget wurde von den Geschworenen mit zehn Neinstimmen von der Hauptanklage freigesprochen, mit ebenso vielen Stimmen jedoch der Vorschubleistung für schuldig befunden und zu acht Monaten schwerem Kerker verurteilt. Johann Rouget wurde nach Verbüßung seiner Haftstrafe aufgrund der Ausnahmsverordnungen vom 30. Jänner 1884 am 9. April 1884 aus Wien für beständig abgeschafft. Josepha Maria Rouget folgte ihrem Ehemann nach. Mit Dekret vom 6. Juni 1887 konnte das Ehepaar aber probeweise nach Wien zurückkehren, wo Johann Rouget als Schlosser in der »Maschinen- und Waggon-Fabriks-Aktien-Gesellschaft« wieder Arbeit fand und gewerkschaftlich weiterhin aktiv war. Nachdem ihr Ehemann am 13. November 1893 in Wien verstarb, verliert sich die Spur von Josepha Maria Rouget.

  • Zwölfaxing, Niederösterreich, Zwölfaxing 42 (Geburtsadresse)
Karte
  • 1

    Vgl. [anonym]: Arbeiter! Große Krankheiten […][/] Dělníci! Vzbůru lide pracujici […]. [Gezeichnet] Das Executiv-Comité. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Graz (Steiermark) vom 24. Oktober 1883, des Landes- als Pressgericht Wien vom 29. Oktober 1883 und des Kreis- als Pressgericht Reichenberg (Böhmen [Liberec, Tschechien]) vom 10. November 1883 in Österreich verboten.

  • 2

    Vgl. [anonym]: Manifest der social-revolutionären Arbeiterpartei Oesterreichs an das arbeitende Volk. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt, beginnend mit »Arbeiter! Brüder«, endend mit »Es lebe die sociale Revolution!«. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Kreis- als Pressgericht Pilsen (Böhmen [Plzeň, Tschechien]) vom 22. Mai 1883 in Österreich verboten.

  • 3

    Vgl. [anonym]: Mahnruf an alle Arbeiter und Männer des Volkes. [Gezeichnet] Das Executivcomité. [Inzersdorf (Wien)]: [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblatt. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 16. August 1883, des Kreis- als Pressgericht Wiener Neustadt (Niederösterreich) vom 10. September 1883, des Kreis- als Pressgericht Reichenberg (Böhmen [Liberec, Tschechien]) vom 29. September 1883 und des Landes- als Pressgericht Pilsen (Böhmen [Plzeň, Tschechien]) vom 20. Oktober 1883 in Österreich verboten.

  • 4

    Vgl. Lipanské červánky. Nr. 1. Ženeva [recte Wien – Inzersdorf (Wien)] [Johann Ehn und Franziska Faber] [1883], Flugblattzeitung; Tschechisch: Die Morgenröte von Lipany. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) vom 23. Dezember 1883 in Österreich verboten.

  • 5

    Vgl. [anonym]: Neue freie Presse Cisleithaniens. Nr. 3.Zur Richtschnur! [Wien]: [ohne Druckerangabe] [1883], Flugblattzeitung. Die Weiterverbreitung der Druckschrift wurde mit Erkenntnis des Landes- als Pressgericht Wien vom 28. Dezember 1883 und des Kreis- als Pressgericht Wiener Neustadt (Niederösterreich) vom 15. Jänner 1884) in Österreich verboten.