Johann Engelkraut (1862–)

Persönliche Daten
Biographie

Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden so genannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im sechsten Prozess vom 13. Dezember 1882 wurden jene neunzehn Radicalen angeklagt, denen das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit beziehungsweise das Vergehen des Auflaufs am 8. November 1882 vorgeworfen wurde. Darunter befand sich auch der Holzinstrumentenmachergeselle Johann Engelkraut aus Roßbach [zu Braunsbedra] (Sachsen [Sachsen-Anhalt]). Er soll den Aufforderungen der Wache keine Folge geleistet haben. Johann Engelkraut wurde wegen des Vergehens des Auflaufs zu zwei Wochen strengem Arrest verurteilt.

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