Josef Harbich (1863–)
Persönliche Daten
Biographie
Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden sogenannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis zum 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im dritten Prozess vom 9. Dezember 1882 wurden jene dreizehn Radicalen angeklagt, denen das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit beziehungsweise das Vergehen des Auflaufs am 6. November 1882 vorgeworfen wurden, darunter der Posamentierergehilfe Josef Harbich. Er soll zur Widersetzlichkeit aufreizende Ausrufe getätigt haben. Josef Harbich wurde wegen des Vergehens des Auflaufs zu drei Wochen strengem Arrest verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2026
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