Leopold Hammerl
Persönliche Daten
Biographie
Anlässlich der vom 1. bis 10. November 1882 andauernden sogenannten Schusterkrawalle in Wien fanden vom 5. bis zum 20. Dezember 1882 vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien insgesamt zehn Prozesse gegen zusammen fünfundachtzig Angeklagte statt. Im neunten Prozess vom 20. Dezember 1882 wurde der Schneidergehilfe Leopold Hammerl des Vergehens des Auflaufs angeklagt. Er habe am 6. November 1882 auf der Kaiserstraße (Wien 7.) gegen die einschreitende Wache Stellung genommen und soll geäußert haben: »Jetzt werden einmal wir’s fassen.« Leopold Hammerl wurde im Sinne der Anklage zu drei Tagen strengem Arrest verurteilt.
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Autor: Reinhard Müller
Version: Oktober 2026
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