Brandleger-Affäre. Wien 1886
Daten
Beschreibung
Zeit: 3. und 4. Oktober 1886
Orte: Holzlagerplatz in Hetzendorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]); Holzlagerplatz in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]); Holzlagerplatz in Wien 9., Roßauer Lände 31; Holzlagerplätze in Matzleinsdorf (Wien 5.); Petroleummagazin in der Nähe der Matzleinsdorfer evangelischen Kirche (Wien 5.); Holzlagerplatz in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Postgasse
Beteiligte: Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), Drechsler- und Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?), Webergehilfe Johann Wawrunek (1849–?)
Opfer: Holzhändler Simon Hrasko (1846–1917)
Beabsichtigte Opfer: Tischlermeister und Holzhändler Wenzel Gramann (1840–1913), Bauholzhändler Karl Johann Scholtes (1847–1914)
Zur Vorgeschichte
Am 20. September 1886 traf sich nahe der Maria-Theresien-Brücke [heute Augartenbrücke], Wien 2. und 9., eine Gruppe Wiener Sozialrevolutionäre erstmals zu einer geheimen Zusammenkunft: der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Drechsler- und Wagnergehilfe Franz Koči (1855–1913), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Seidenzeugmacher Johann Waněk (1851–?) und der Webergehilfe Johann Wawrunek (1849–?). Franz Koči und Friedrich Kratochvil entwickelten einen Plan, in Wien und Umgebung mehrere Holzlagerplätze in Brand zu stecken. In den nächsten Wochen fanden mehrere Treffen bei der Maria-Theresien-Brücke sowie beim Wasserreservoir auf der Schmelz statt, und sie fertigten 14 Brandflaschen an. Am 27. September 1886 wurden die vier Gruppen für die Brandanschläge eingeteilt. Zunächst dachte man an einen Wochentag, doch Franz Koči und Friedrich Kratochvil setzten einen Sonntag als Attentatstermin durch, damit man mehr Aufsehen errege. So bestimmte man Sonntag, den 3. Oktober 1886, als Attentatstag.
Ein erster Versuch. September 1886
Am 27. September 1886 brach in dem nahe Wien gelegenen Wallfahrtsort Maria-Lanzendorf (Niederösterreich) ein Brand aus. Die Scheune und die Stallung des Hauses Nr. 25 standen plötzlich in Flammen, und das Feuer griff wegen des starken Windes rasch auf die nahe gelegene Scheune des Hauses Nr. 24 über. Beide Gebäude wurden vollständig eingeäschert. Der Gerichtschemiker fand bei seiner Untersuchung des Brandplatzes Reste und Bestandteile einer Brandflasche mit Spuren von Salpetersäure. Deshalb nahm die Polizei an, dass es sich um einen Brandanschlag sogenannter Anarchisten handle. Später gestanden die verhafteten Sozialrevolutionäre, dass es sich dabei um eine Probebrandlegung für den Anschlag vom 3. und 4. Oktober 1886 gehandelt habe.
Das Ereignis. Oktober 1886
In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 scheiterten die geplanten Brandanschläge der sogenannten Brandleger-Affäre. Die Attentate sollten gleichzeitig Brandanschläge in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Hietzing (Niederösterreich [zu Wien 13.]) und Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]) ausgeführt werden. Dazu wurden vier Gruppen gebildet, und zwar aus dem Kreis der zwölf Verschwörer: der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Franz Koči, der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), Friedrich Kratochvil, der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), welcher sich allerdings später als unschuldig herausstellte, Karl Schwehla, der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), Johann Waněk und Johann Wawrunek.
Die erste Gruppe sollte in Hetzendorf (Niederösterreich [zu Wien 12.]) und Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) agieren. Franz Koči, Friedrich Kratochvil und Johann Waněk zogen, mit zwei Brandflaschen versehen, bereits gegen 15 Uhr los und deponierten zwischen 20 und 21 Uhr eine Flasche auf dem Holzplatz des Holzhändlers Simon Hrasko (1846–1917) in Hetzendorf. Friedrich Kratochvil fürchtete, dass die Flasche nicht explodieren könne, verschüttete daher deren Inhalt – nämlich Terpentinöl – auf die dort lagernden Eichenschwellen und tränkte auch noch mitgebrachte Fetzen damit. Das Feuer begann nur langsam zu brennen, und ein Passant – der Diurnist (Verwaltungsbeamter) der Staatsbahn Josef Martinek – entdeckte außerdem die brennende Umhüllung der Flasche und konnte den Brand durch Austreten mit den Füßen und Schlagen mit seinem Stock im Keim ersticken. Dies war der einzige Brandanschlag dieser Serie, bei dem auch tatsächlich – zumindest kurzzeitig – ein Feuer ausbrach. Anschließend begab sich die Gruppe zu einem Holzlagerplatz bei der Meidlinger Remise, wo sie aber durch das Erscheinen eines Sicherheitswachmanns an ihrem Vorhaben gehindert wurde. Als ein weiterer Brandlegungsversuch vereitelt wurde, weil neuerlich ein Wachmann auftauchte, glaubten die Attentäter an Verrat. Auf ihrem Rückzug warfen sie die zweite, mit Zündstoff gefüllte und bereits adjustierte Flasche auf den Holzlagerplatz des Tischlermeisters und Holzhändlers Wenzel Gramann (1840–1913) in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Miesbachgasse 60 [Vivenotgasse]; doch auch diese war falsch adjustiert, explodierte nicht und wurde am 4. Oktober 1886 von den Behörden sichergestellt.
Die zweite Gruppe, die vier Brandflaschen mit sich führte, sollte ein großes Holzlager in der Roßau (Wien 9.) in Brand stecken. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla deponierten nach 22 Uhr am Holzlagerplatz des Bauholzhändlers Karl Johann Scholtes (1847–1914) in Wien 9., Roßauer Lände 31, zwei mit Zündstoff gefüllte Flaschen – eine am einen und die zweite am anderen Ende des Lagerplatzes –, wobei allerdings eine beim Adjustieren explodierte, ohne einen Brand zu zünden. Die beiden anderen Flaschen funktionierten ebenfalls nicht, weil die Gaszylinder verkehrt in die Flaschen eingesetzt worden waren. Diese Brandsätze wurden erst am 8. und 9. Oktober 1886 vom Holzplatzarbeiter Karl Quarda aufgefunden.
Die dritte Gruppe, bestehend aus Leopold Kaspari und Johann Wawrunek, sollte mittels vier Brandflaschen Feuer legen: bei den Holzlagerplätzen in Matzleinsdorf (Wien 5.) und bei einem Petroleummagazin in der Nähe der Matzleinsdorfer evangelischen Kirche. Sie legten die Brandflaschen jedoch nicht ab, vermutlich weil sie durch Passanten gestört wurden. Sie entledigten sich nach 18 Uhr der Attentatswerkzeuge: vier Explosionsröhrchen, zwei Flaschen Schwefelsäure und eine Petroleumflasche. Diese wurden nahe dem Hundsturmer Friedhof [Haydnpark] in Untermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) verscharrt, wo sie später von der Polizei sichergestellt wurden. Vor Gericht gaben sie an, die Brandflaschen nicht gelegt zu haben, weil um den Holzlagerplatz herum zu viele Wohnhäuser standen.
Die vierte Gruppe, bestehend aus Josef Buzek und Gustav Kopetzky, sollte bei einem Holzlagerplatz in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Postgasse, agieren. Die beiden trafen sich mit einem später nicht ermittelten Sozialrevolutionär im »Mader’schen Gasthaus« (Karl Mader) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Poststraße 59 [Linzer Straße]. Nachdem die Polizei mittlerweile in der Wohnung Gustav Kopetzkys vier Brandflaschen gefunden hatte, wurden Josef Buzek und Gustav Kopetzky abends in Rudolfsheim (Niederösterreich [zu Wien 15.]), Schmiedgasse [Beckmanngasse], verhaftet, nachdem sie gegen 21 Uhr das Gasthaus verlassen hatten. Der Widerstand der beiden Verhafteten, bei denen auch Dolche gefunden wurden, war so stark, dass der von zwei Polizeidetektiven unterstützte Polizeikommissär vier sich in der Nähe befindliche Polizeiagenten zur Hilfe holen musste.
Die behördliche Verfolgung. Oktober 1886
Schon länger beobachtete die Polizei eine Gruppe von etwa 20 Arbeitern, die sich jeden Sonntag im »Mader’schen Gasthaus« (Karl Mader) in Penzing (Niederösterreich [zu Wien 14.]), Poststraße 59 [Linzer Straße], traf. Nach wochenlangen Beobachtungen holte die Polizei zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der sogenannten Brandleger-Affäre wurden Stefan Buelacher, Josef Buzek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Friedrich Kratochvil, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek verhaftet. Lediglich Franz Koči und Johann Waněk gelang die Flucht in die USA. Die Behörden gingen mit ihren Kenntnissen über die sogenannte Brandleger-Affäre erst am 9. Oktober 1886 an die Öffentlichkeit, und die Zeitungen berichteten nun ausführlich von einem sogenannten Anarchistenkomplott.
Die weitreichenden Kontakte der Sozialrevolutionäre, die alle am 11. Oktober 1886 ins Landesgericht Wien eingeliefert wurden, sind auch dadurch belegt, dass bereits am 4. Oktober 1886 die Polizei-Direktion Prag (Böhmen [Praha, Tschechien]) die Polizei-Direktion Wien von einem bevorstehenden Attentat in Wien unterrichtete. Die polizeiliche Operation gegen die Wiener Sozialrevolutionäre war durch die Verhöre, vor allem aber durch die Hausdurchsuchungen möglich. Dabei wurden zweieinhalb Kilogramm Dynamit, sieben mit Terpentin und Salpetersäure gefüllte Brandflaschen, zwei mit dem Sprengmittel »Janit« gefüllte Bomben mit Pistons, drei Dolche, Zündhütchen, mehrere Explosivstoffe, chlorsaures Kali, Salzsäure, Chloroform, falsche Bärte, falsche polizeiliche Hausdurchsuchungsbefehle sowie zahlreiche illegale Druckschriften beschlagnahmt. Außerdem wurden auf den Holzlagerplätzen vier Brandflaschen sichergestellt. Während der Erhebungen und Verhöre kam es zu gegenseitigen Beschuldigungen und Denunziationen der Verhafteten, was dem Ansehen der Sozialrevolutionäre äußerst schadete. So folgten in den nächsten Wochen weitere Verhaftungen, sodass bis zum 29. Dezember 1886 insgesamt siebzehn Sozialrevolutionäre verhaftet worden waren.
Im Zuge der Erhebungen zur sogenannten Brandleger-Affäre konnten weitere Aktionen der Sozialrevolutionäre aufgeklärt werden. Im Zusammenhang mit der sogenannten Reich-Affäre vom 18. Juni 1885 und der sogenannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885 wurden der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) und der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908) verhaftet. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla waren bereits als Beteiligte an der sogenannten Brandleger-Affäre inhaftiert. Dem ebenfalls beteiligten Metallschleifer Franz Czermak (~1864–?) gelang zunächst die Flucht, doch wurde er am 9. April 1887 ebenfalls verhaftet. Im Zusammenhang mit der sogenannten Trostler-Affäre vom April 1886 wurde der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1858–1942) verhaftet. Der daran beteiligte Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906) saß bereits wegen eines anderen Verbrechens im Gefängnis, und Leopold Kaspari sowie Johann Wawrunek waren bereits als Beteiligte an der sogenannten Brandleger-Affäre inhaftiert. Wegen der sogenannten Linke-Affäre vom März 1886 wurde gegen die auch wegen der sogenannten Brandleger-Affäre verhafteten Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari und Johann Wawrunek ermittelt. Dies gilt auch für die in die sogenannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886 involvierten Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek.
Unter den später Angeklagten befanden sich auch zwei nicht in Wien festgenommene Sozialrevolutionäre. Der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) war bereits am 8. September 1886 in Linz an der Donau (Oberösterreich) verhaftet worden, und der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908) wurde in St. Gallen / Saint-Gall / San Gallo (Kanton St. Gallen, Schweiz) festgenommen und im Dezember 1886 an Österreich ausgeliefert.
Der Anarchistenprozess. März 1887
Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmegericht Wien der sogenannte Anarchistenprozess gegen die im Oktober 1886 verhafteten Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die sogenannte Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886, die sogenannte Trostler-Affäre vom April 1886, die sogenannte Linke-Affäre vom März 1886, die sogenannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886, die sogenannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885 und die sogenannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885. Der Prozess sollte ursprünglich in geheimer Verhandlung stattfinden. Da aber jeder der fünfzehn Angeklagten drei Vertrauensmänner bestimmen konnte, wäre der geheime Charakter ohnedies hinfällig gewesen, sodass man sich zu einer öffentlichen Verhandlung entschloss. Lediglich in der Verhandlung vom 25. März 1887 wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt waren der Bronzearbeitergehilfe Stefan Buelacher (1858–1908), der Spenglergehilfe Josef Buzek (1851–1921), der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), der Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?), der Stuckateurgehilfe Leopold Kaspari (1861–1891), der Maschinenwärter Gustav Kopetzky (1850–1928), der Spenglergehilfe Friedrich Kratochvil (~1850–1891), der Korbflechter Stefan Müller (~1858–?), der Fleischausträger Heinrich Rischawy (1858–1942), der Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897), der Drechslergehilfe Josef Stieber (~1860–?), der Webergehilfe Johann Wawrunek (1849–?) und der Pfeifenschneidergehilfe Thomas Zoppoth (1866–1906). Den Angeklagten wurden verschiedene Vergehen zur Last gelegt: des Verbrechens der Brandlegung Heinrich Höfermayer, Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla; des Verbrechens der Mitschuld an der Brandlegung Stefan Buelacher, Josef Buzek, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Friedrich Kratochvil, Stefan Müller, Karl Schwehla, Josef Stieber und Johann Wawrunek; der Verbrechen nach den §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1886, betreffend Anordnungen gegen den gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und die gemeingefährliche Gebarung mit denselben, Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek; des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Betrugs Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla; des Verbrechens des versuchten Diebstahls Leopold Kaspari, Heinrich Rischawy, Johann Wawrunek und Thomas Zoppoth sowie des Verbrechens der versuchten Verleitung zum Raub Stefan Buelacher. Außer Stefan Buelacher und Josef Stieber sowie dem später freigesprochenen Josef Buzek legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse ab, belasteten aber einander jedoch auch stark. Die Anklage gegen Stefan Müller zog der Staatsanwalt am 25. März 1887 zurück; er wurde freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Dieser Prozess war übrigens der letzte des Staatsanwalts Karl von Pelser-Fürnberg (1838–1917), der am 14. März 1887 mit Wirksamkeit vom 1. April 1887 zum Rat am Oberlandesgericht ernannt worden war.
Verurteilt wurden:
- Friedrich Kratochvil zu zwanzig Jahren schweren Kerkers wegen Brandlegung als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger sowie wegen des Verbrechens nach den §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes;
- Leopold Kaspari zu sechzehn Jahren schweren Kerkers wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen des Verbrechens nach den §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls;
- Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla zu je fünfzehn Jahren schweren Kerkers wegen Brandlegung als unmittelbare Täter und Mitschuldige sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs;
- Johann Wawrunek zu fünfzehn Jahren schweren Kerkers wegen Mitschuld an der Brandlegung, wegen des Verbrechens nach den §§ 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen versuchten Diebstahls;
- Stefan Buelacher zu zwölf Jahren schweren Kerkers wegen Mitschuld an der Brandlegung und versuchter Verleitung zum Raub;
- Josef Stieber zu neun Jahren und Gustav Kopetzky zu acht Jahren schweren Kerkers wegen Mitschuld an der Brandlegung;
- Franz Schustaczek zu sechs Jahren und Johann Hospodský zu fünf Jahren schweren Kerkers wegen versuchten und vollbrachten Betrugs;
- Albert Friedmann zu sechs Jahren schweren Kerkers wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger;
- Thomas Zoppoth zu einem Jahr und Heinrich Rischawy zu sechs Monaten schwerem Kerker wegen versuchten Diebstahls.
Die Haftstrafen wurden bei allen Verurteilten verschärft durch einen Fasttag im Monat; bei Friedrich Kratochvil zusätzlich durch Dunkelhaft an jedem 3. Oktober eines jeden Jahres. Leopold Kaspari, Friedrich Kratochvil und Johann Wawrunek wurden außerdem nach Verbüßung der Strafe für immer aus Niederösterreich ausgewiesen**.** Alle anderen Verurteilten wurden nach überstandener Strafe unter Polizeiaufsicht gestellt. Josef Buzek, der sich auch nach den Aussagen aller Verurteilten von vornherein gegen die Brandlegung ausgesprochen hatte, wurde freigesprochen. Insgesamt wurden in diesem Prozess 128 Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Mit Ausnahme von Johann Hospodský legten alle Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ein.
Das Revisionsverfahren. August 1887
Am 25. und 26. August 1887 fand vor dem Kassationshof in Wien die Revisionsverhandlung der Verurteilten im sogenannten Anarchistenprozess vom März 1887 statt. Der Nichtigkeitsbeschwerde von Stefan Buelacher, Heinrich Höfermayer, Leopold Kaspari, Gustav Kopetzky, Franz Schustaczek, Josef Stieber und Johann Wawrunek wegen der sogenannten Brandleger-Affäre wurde dahingehend teilweise stattgegeben, dass die Beurteilung der Brandlegung auf dem Holzplatz von Karl Johann Scholtes nicht nach dem Strafsatz des § 167 lit. d (Wiederholung), sondern nach § 167 lit. f zu erfolgen habe. Dies habe auch auf die Urteile gegen Friedrich Kratochvil und Karl Schwehla Auswirkungen, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer und Franz Schustaczek in der sogenannten Tyll-Affäre wurde dahingehend anerkannt, dass es sich nicht um vollbrachten, sondern um versuchten Betrug handle. Dies habe auch auf die Urteile gegen Johann Hospodský und Karl Schwehla Einfluss, welche diesbezüglich keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hatten. Eine Änderung des Strafmaßes sei jedoch durch diese Erkenntnisse nicht bewirkt worden. Die anderen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Über die Berufungen solle der Oberste Gerichtshof entscheiden.
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Autor: Reinhard Müller
Version: September 2026
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