Tyll-Affäre. Wien 1885
Daten
Beschreibung
Zeit: 3. August 1885
Ort: Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]), Schönbrunner Hauptstraße 150
Beteiligte: Metallschleifer Franz Czermak (1863–?), Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?), Drechslergehilfe Heinrich Höfermayer (1862–?), Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?), Webergehilfe Franz Schustaczek (1850–1908), Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897)
Angeblich Beteiligte: Formstecher Franz Süß (~1858–?), Drechslergehilfe Benedikt Stark (~1856–?)
Vorgesehenes Opfer: Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892), Inhaberin einer Putzwarenhandlung
Das Ereignis
Am 3. August 1885 fand in Obermeidling (Niederösterreich [zu Wien 12.]) die sogenannte Tyll-Affäre statt, an der vier Radicale beteiligt waren. Nach einem gescheiterten Versuch am 18. Juni 1885 bildeten die Radicalen neuerlich eine »Polizeikommission« und nahmen gegen 20 Uhr 45 bei der reichen Majorswitwe Franziska Tyll (1804–1892) in Obermeidling, Schönbrunner Hauptstraße 150, Inhaberin einer Putzwarenhandlung, eine »Visitation« vor. Der Schuhmachergehilfe Johann Hospodský (1863–?) in der Uniform eines Polizeikommissärs wurde von drei »Polizeidetektiven« in schwarzer Kleidung mit schwarz-gelben Kokarden begleitet: vom Metallschleifer Franz Czermak (1863–?), vom Drechslergehilfen Heinrich Höfermayer (1862–?) und vom Webergehilfen Franz Schustaczek (1850–1908). Bis auf Johann Hospodský waren alle mit Revolvern und Dolchen bewaffnet, die sie versteckt bei sich trugen, ohne sie jedoch einzusetzen. Vor der Tür standen der Schneidergehilfe Albert Friedmann (1866–?) und der Schuhmachermeister Karl Schwehla (1851–1897) Schmiere. Johann Hospodský wies einen »polizeilich besiegelten« Befehl vor, der ihn befugte, die Kasse Franziska Tylls wegen im Umlauf befindlichen Falschgelds einer Revision zu unterziehen und das »Falschgeld« zu konfiszieren. Die Hausbesitzerin ließ dem »Polizeikommissär« Johann Hospodský bereits das Geld in ihrer Kasse, 470 Gulden in Banknoten, überprüfen. Als die »Kommission« gerade das Geld, gegen den Willen Franziska Tylls, konfiszieren wollte, traten die Ziehtochter der Hausbesitzerin – die Postbeamtengattin Johanna Reibl – und die Köchin Anna Schrimpf ein. Sie hatten den Vorgang von einem Nebenzimmer aus beobachtet und ihnen aufgefallen war, dass einer der »Polizeidetektive« – nämlich Franz Czermak – einen falschen Bart trug. Franziska Tyll und Johanna Reibl verweigerten daraufhin die Herausgabe des Geldes; es kam zu einem kleinen Handgemenge, und die Frauen drohten, einen Sicherheitswachmann zu rufen. Mit dem Hinweis »Morgen werden Sie eine Zustellung bekommen« entfernten sich daraufhin die Mitglieder der »Polizeikommission« rasch. Auch die vor der Tür stehenden Aufpasser Albert Friedmann, der auch die Uniform samt Amtskappe und Degen organisiert hatte, sowie Karl Schwehla flüchteten. Kurzfristig wurde von der Polizei auch eine sozialrevolutionäre Aktion in Betracht gezogen. Schließlich ging sie aber von einem Verbrechen kurioser Natur aus, weil es ähnliche Vorfälle gegeben hatte.
Polizeiliche und gerichtliche Verfolgung
Es dauerte lange, bis die Polizei den Tätern der sogenannten Tyll-Affäre auf die Spur kam. Im Zuge der sogenannten Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886 holte die Polizei nach wochenlangen Beobachtungen zum großen Schlag gegen die Wiener Sozialrevolutionäre aus. Noch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1886 konnten acht Sozialrevolutionäre verhaftet werden, und innerhalb der nächsten Woche folgten weitere sieben. Im Zusammenhang mit der sogenannten Tyll-Affäre wurden Albert Friedmann, Johann Hospodský und Franz Schustaczek verhaftet. Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla waren bereits als Beteiligte an der sogenannten Brandleger-Affäre inhaftiert.
Vom 21. bis 28. März 1887 fand vor dem Landes- als Ausnahmegericht Wien der große sogenannte Anarchistenprozess gegen siebzehn Sozialrevolutionäre statt. Verhandelt wurden die sogenannte Reich-Affäre vom 18. Juni 1885, die sogenannte Tyll-Affäre vom 3. August 1885, die sogenannte Dynamit-Affäre vom 14. März 1886, die sogenannte Linke-Affäre vom März 1886, die sogenannte Trostler-Affäre vom April 1886 und die sogenannte Brandleger-Affäre vom 3. und 4. Oktober 1886. Wegen der sogenannten Tyll-Affäre wurden Albert Friedmann, Heinrich Höfermayer, Johann Hospodský, Franz Schustaczek und Karl Schwehla angeklagt.
Vom Gericht wurden folgende Urteile gefällt:
- Heinrich Höfermayer und Karl Schwehla wurden wegen Brandlegung als unmittelbare Täter und Mitschuldige sowie wegen versuchten und vollbrachten Betrugs zu je fünfzehn Jahren schweren Kerkers verurteilt;
- Franz Schustaczek wurde wegen versuchten und vollbrachten Betrugs zu sechs Jahren schweren Kerkers verurteilt;
- Johann Hospodský wurde wegen versuchten und vollbrachten Betrugs zu fünf Jahren schweren Kerkers verurteilt;
- Albert Friedmann wurde wegen Betrugs als unmittelbarer Täter und Mitschuldiger zu sechs Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Die Haftstrafen wurden bei allen Verurteilten verschärft mit einem Fasttag im Monat.
Karl Schwehla verstarb später im Gefängnis Stein [zu Krems an der Donau] (Niederösterreich).
Gerichtliches Nachspiel. Februar 1888
Am 13. Februar 1888 fand vor dem Landes- als Erkenntnisgericht Wien der Prozess gegen den am 7. Oktober 1887 verhafteten Formstecher Franz Süß (~1858–?) und den am 15. November 1887 festgenommenen Drechslergehilfen Benedikt Stark (~1856–?) statt. Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen der sogenannten Tyll-Affäre vom 3. August 1885 Franz Schustaczek Geldbeträge zum Kauf einer Polizeikommissäruniform übergeben und vom geplanten Verbrechen gewusst zu haben. Ihre Verhaftung war aufgrund der Denunziation von Karl Schwehla erfolgt. Schwehla wurde in Sträflingskleidung als Zeuge dem Gericht vorgeführt und verwickelte sich bei seinen Aussagen in Widersprüche. Der ebenfalls als Zeuge einvernommene Franz Czermak entlastete beide Angeklagten, welche daraufhin freigesprochen wurden.
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Autor: Reinhard Müller
Version: September 2026
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